Erneute Beschwerde des KFC Leipzig abgewiesen

DRB-Rechtsausschuss bestätigt Auffassung des RV Thalheim - Oliver Runge behält Punkte in zweiter Instanz

Thalheim. In zweiter Instanz hat der RV Thalheim in dieser Woche Recht bekommen. Die Wertung des Kampfes gegen den KFC Leipzig am 12. September bleibt mit 21:15 bestehen, nachdem die Messestädter erneut Beschwerde beim DRB eingelegt hatten. Grund war das Zuspätkommen des Federgewichtlers Oliver Runge aufgrund einer Bombendrohung und der damit verbundenen Vollsperrung der Autobahn 4 bei Jena.

Am 7. Oktober ging ein großes Aufatmen durch den Ringerverein Thalheim und seine Anhänger. Die Zwönitztaler bekamen per Verwaltungsentscheid des Deutschen Ringer-Bundes (DRB) - erstmals - die Punkte vom Kampf gegen den KFC Leipzig im September zugesprochen. Damals hatten die Pleißestädter Protest eingelegt, der aber in dem Verwaltungsentscheid durch den für die Bundesliga zuständigen DRB-Vizepräsident Karl Rothmer abgeschmettert wurde. Begründet wurde dies von dem Darmstädter vor allem mit Formfehlern, die Leipziger beim Einlegen ihres Protestes begangen hätten.

Die "Rechtsgeschichte" setzte sich am 14. Oktober fort, als der KFC nicht locker ließ und über die Leipziger Kanzlei Hager beim Rechtsausschuss I des DRB Beschwerde gegen den Verwaltungsentscheid einreichte. Der RV Thalheim, der davon allerdings erst jetzt erfuhr, musste also einmal mehr um die wichtigen Punkte im Kampf um den Klassenerhalt zittern.

Der Beschluss des Rechtsausschusses erfolgte am 10. November und wurde am späten Mittwochabend dem RVT bekannt gegeben. Hierin wird die Beschwerde des KFC Leipzig abgewiesen. Die Begründung des verantwortlichen Rechtsanwalts Dr. Markus Schädler (Würzburg) orientiert sich diesmal jedoch weitgehend an den im Fall einer Verspätung maßgeblichen Sonderbestimmungen für Mannschaftskämpfe (SMK).

Dr. Schädler legt in seiner Begründung dar, dass das Zuspätkommen von Oliver Runge, der in seinem privaten Pkw anreiste, unverschuldet ist. "Im vorliegenden Fall ist der Ringer Runge 30 Minuten verspätet erschienen und hat nachgewiesen, dass dies bei Anwendung der im Verkehr üblichen Sorgfalt für ihn nicht vermeidbar war", so Schädler. Der KFC Leipzig hatte argumentiert, dass laut SMK ein Zuspätkommen mit Pkw nur dann unverschuldet sei, wenn der Ringer direkt an Unfall oder Panne beteiligt gewesen wäre. Der DRB-Rechtsausschuss erwidert, dass es sich bei einer Bombendrohung jedoch um höhere Gewalt handele und es nicht Sinn und Zweck der Regelung für Anreisen per Pkw sein kann, dass diese nicht für Entschuldigungsgründe gilt, "die auch bei Anreise mit einem anderen Verkehrsmittel, wie z.B. einem Bus einschlägig wären".

In Thalheim sorgt die Entscheidung nun erneut für Erleichterung. "Dies entspricht auch unserer Argumentation. Was kann noch 'unverschuldeter' sein als eine Vollsperrung aufgrund einer Bombendrohung?" sieht der Thalheimer Vereinvorsitzende Holger Hähnel seine Auffassung bestätigt. "Nun heißt es, auch den Rückkampf erfolgreich zu bestreiten", so Hähnel weiter. Am Sonnabend (19:30 Uhr) ist das punktlose Schlusslicht der 1. Bundesliga Ost im Sportlerheim zu Gast.

Beim KFC Leipzig scheint man sich in dieser Saison generell mehr auf Rechtsangelegenheiten, denn auf das Sportliche konzentrieren zu wollen. So erfolgte auch gegen die Wertung des Kampfes gegen Lichtenfels am vergangenen Sonntag ein Protest. Diesmal war der Grund allerdings nicht ein Zuspätkommen, sondern eine vermeintliche Unsportlichkeit des Lichtenfelsers Sergej Siscov (74 kg, Freistil), die zur Aufgabe des Leipzigers Daniel Wilde führte.

Die Gelegenheiten für weitere Verfahrenskosten sind allerdings noch nicht ausgeschöpft, denn im DRB existiert noch ein Rechtsausschuss II. Der KFC darf also auch gegen den Beschluss des Rechtsausschusses I Einspruch einlegen...

RVT, 12.11.2009